Die private Rente schliesst die Versorgungslücke im Alter
Die Rente aus der gesetzlichen Absicherung reicht bei weitem nicht aus um den Lebensstandard zu halten, den man
während des aktiven Berufslebens hatte.
Ein zusätzliches Einkommen das diese Lücke schliesst, ist daher notwendig.
Die private Rentenversicherung ist eine Möglichkeit für das Alter vorzusorgen.
Bereits mit einem geringen Beitrag lässt sich eine private Altersrente aufbauen.
So kann aus einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro nach 35 Jahren eine Privatrente von rund 500 Euro erreicht werden.
Das dann zur Verfügung stehende Kapital kann dann über 100.000,-- Euro betragen.
Man sollte bereits so früh wie möglich anfangen die private Altersvorsorge aufzubauen.
Je jünger man bei Abschluss der privaten Rentenversicherung ist, desto geringer ist der Beitrag der benötigt wird, um eine
bestimmte gewünschte Altersrente zu erreichen.
Denn auch hier wirkt sich der Zinseszinseffekt aus.
Umgekehrt bedeutet dies: Wer länger wartet, bis er die notwendige Zusatzrentenversicherung abschliesst, muss zum Erreichen der
gewünschten Rentenhöhe tiefer in die Tasche greifen und höhere Beiträge zahlen.
Bei der privaten Rentenversicherung gibt es sowohl staatlich geförderte Varianten als auch ungeförderte Formen.
Beide haben Vorteile und Nachteile.
Vorteile der staatlich geförderten Altersvorsorge in Form einer Riester-Rente oder Rüruprente, ist bei der Riester-Rente
zum Beispiel die Förderung über staaliche Zulagen und eine steuerliche Förderung.
Bei der Rürup-Rente liegt der Vorteil in erster Linie in der hohen steuerlichen Absezubarkeit der Beiträge.
Die Nachteile von Riester- und Rüruprente (Basisrente) sind, dass diese Formen der Rentenversicherung durch Gesetzesvorgaben
in ihrer Verwendbarkeit eingeschränkt sind und dass die Renten hieraus in der Regel höher versteuert werden als die Rente aus einer
privaten ungeförderten Rentenversicherung.
Eine Kapitalauszahlung ist bei einer Rüruprente überhaupt nicht möglich, bei der Riester-Rente können bis zu 30% des
zur Verfügung stehenden Kapitals ausgezahlt werden (Stand 2010).
Die ungeförderte private Rentenversicherung hat den Vorteil, dass der Vertrag in der Verwendung wesentlich flexibler
genutzt werden kann.
Es kann am Ende der Ansparphase gewählt werden, ob die Rente oder das angesparte Kapital als einmalige
Kapitalauszahlung gezahlt werden soll.
Weil die Leistungen der verschiedenen Anbieter sehr grosse Unterschiede aufweisen, sollte man vor Abschluss eines
solchen Vertrages unbedingt einen Vergleich einholen und sich informieren lassen.